Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient von der Kasse bezahlt bekommen. Dafür brauchen Sie ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Sollten Sie ein entsprechendes Rezept vom Arzt bekommen, müssen Sie dies von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen und können anschließend unseren Fahrdienst für die Krankenfahrt in Anspruch nehmen.